Arbeitssicherheit
GESUNDHEITSSCHUTZ
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- PSA-Benutzungsverordnung
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- DGUV Vorschrift 1/BGV A1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
- „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungs- bedürftigen Anlagen“ (Technische Regel für Betriebssicherheit, TRBS 1201)
- „Zur Prüfung befähigte Personen“ (TRBS 1203)
- „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“ (Technische Regel für Arbeitsstätten, ASR V3 a.2)
- „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (ASR A1.3)
- „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2)
- „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ (ASR A2.3)
- „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ (ASR A4.3)
SICHERES ARBEITEN IM INDUSTRIE- UND GEWERBEBAU
SICHERES ARBEITEN IM TIEFBAU
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), §§ 3-6 sowie Anhang
- Baustellenverordnung (BaustellV), §§ 2 und 3
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), §§ 3, 6, 12 und Anhang 1
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1 / BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ §§ 6, 8, 11, 13, 24, 25, 26, 29
- DGUV Vorschrift 38 und 39 „Bauarbeiten“, § 4, 5, 6
- Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
- RAB 30 Geeigneter Koordinator
- RAB 31 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan)
- RAB 32 Unterlage für spätere Arbeiten
- RAB 33 Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung
- DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen- Notsignal-Anlagen“
ARBEITSSICHERHEIT BEI SIVGIN
Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz sind maßgebliche Bestandteile unserer Unternehmenspolitik. Um diese wirkungsvoll in unsere Arbeitsabläufe zu integrieren, haben wir uns bereits frühzeitig für die Implementierung des international anerkannten Arbeitsschutz-Managementsystems SCC (Safety Certificate for Contractors)
entschieden. Sicherheit und Gesundheit unserer Beschäftigten haben für uns oberste Priorität. Wir sind überzeugt, dass Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz nachhaltige Investitionen darstellen, da Beschäftigte nur dann ihr volles Potential ausschöpfen können, wenn sie in einer sicheren Umgebung arbeiten. Aus diesem Grund ist Arbeitssicherheit bei uns integraler Bestandteil sämtlicher Projektprozessschritte. Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter finden systematisch Berücksichtigung in all unseren Arbeitsabläufen, um einen organisierten Arbeitsschutz sicherzustellen. Wir prüfen zudem kontinuierlich Verbesserungsmaßnahmen und passen unsere Arbeitsschutzmaßnahmen entsprechend an.
Diese Herangehensweise macht sich bezahlt:
UNFALLFREI seit
Tagen
Die Zertifizierung unseres kompletten Sicherheits-Managementsystems durch das SCC-Verfahren stellt zudem sicher, dass sämtliche Anforderungen der Sicherheit, Gesundheit und des Umweltschutzes Berücksichtigung finden und garantiert die Einhaltung der entsprechenden Standards.
Wir sind bestens vertraut mit den Themen
- Arbeitsschutzgesetzgebung und -überwachung
- Unfallursachen und Verhalten bei Unfällen
- Gefahrstoffe
- Brand- und Explosionsgefahr
- Maschinen und Werkzeuge sowie Schweißen und Schneiden
- Transportieren und Heben von Lasten sowie Stolperstellen
- Arbeiten auf hoch- und tiefgelegenen Arbeitsplätzen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Arbeiten in Behältern und engen Räumen
Unsere Sicherheitsfachkraft informiert Sie gerne zusätzlich zu den Themen
- Arbeitsschutzgesetzgebung und Europäische Richtlinien
- Unfallursachen und Folgerungen für die Arbeitsschutzpolitik
- Methoden zur Förderung des Arbeitsschutzes
- Arbeitserlaubnis
- Gefährdungsanalyse/-beurteilung
- Notfallplanung und Erste Hilfe
- Brand- und Explosionsschutz
- Umgang mit Gefahrstoffen und Abfällen (Auslöseschwelle, Kennzeichnung und Präventionsmaßnahmen)
- Wasserrechtliche Vorschriften
- Ergonomie am Arbeitsplatz
- Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz
Aktuelles zum Thema arbeitssicherheit
Sicheres Arbeiten auf Baustellen im Winter
Niedrige Temperaturen und schwierige Witterungsbedingungen sind im Winter zusätzliche Gefahren. Wir berücksichtigen den Winterdienst bereits in der Planungsphase, um sicheres Arbeiten zu gewährleisten. Sowohl auf Baustellen als auch in der Umgebung von Rohbauten gilt die Verkehrssicherheitspflicht – und damit die winterliche Streu- und Räumpflicht. Auch die passende persönliche Schutzausrüstung unserer Mitarbeiter bestehend aus funktionaler Wetterschutzkleidung, festem Fußschutz und Helm mit Winterauskleidung ist im Winter grundlegend, um Unfälle durch Ausrutschen oder Erkältungskrankheiten durch unpassende Textilmaterialien zu verhindern.
Sicheres Arbeiten auf Baustellen im Frühling
Im Frühling können Witterungsbedingungen stark schwanken und die Mitarbeiterbekleidung muss auf plötzliche Temperaturwechsel abgestimmt werden. Wir tragen Sorge dafür, dass unsere Mitarbeiter stets mit warmer Wechselkleidung ausgestattet sind, um Erkältungskrankheiten zu verhindern.
Sicheres Arbeiten auf Baustellen im Hochsommer
Die hohen Temperaturen der vergangenen Sommer erschweren die Arbeit unserer Mitarbeiter erheblich. Wir achten auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Pausen an lichtgeschützten Orten und hitzeabweisende Materialien unserer Schutzkleidung, um die Sicherheit unserer Mitarbeiter auch in diesen enormen Belastungssituationen zu schützen.
Sicheres Arbeiten auf Baustellen im Herbst
Nass kaltes Wetter, veränderte Lichtverhältnisse sowie Wind und Sturm stellen Herausforderungen im Herbst dar. Wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeiter mit entsprechendem Equipment versorgt sind, um auch bei widrigen herbstlichen Wetterverhältnissen sicher arbeiten zu können.
SICHERES ARBEITEN AUF BAUSTELLEN IM AUSLAND
Bei Auslandseinsätzen gefährden neben klimatischen Bedingungen Faktoren wie Kommunikation, Arbeitswege, ungewohnte Gegebenheiten und Arbeitsabläufe vor Ort die Arbeitssicherheit auf Baustellen. Die größte Gefährdung besteht, wenn Mitarbeiter zur Improvisation gezwungen werden, wenn Gegebenheiten vor Ort in der Planungsphase nicht berücksichtig wurden. Durch unsere zahlreichen Projekterfahrungen im europäischen Ausland sind wir vertraut mit den Abläufen z.B. in Belgien und Luxemburg. Wir haben interne Vorbereitungsmechanismen etabliert, um kritische Situationen frühzeitig zu identifizieren und die Sicherheit unserer Mitarbeiter zu jeder Zeit auch in ungewohntem Umfeld zu gewährleisten.
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