Arbeitssicherheit

Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Deutschland wird durch das Arbeitsschutzgesetz gewährleistet, das in allerhand Gesetze, Regelungen und Verordnungen ausgestaltet ist. Dabei obliegt dem Arbeitgeber die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Arbeitsschutz ist damit ein entscheidender Part des Risikomanagements im Unternehmen. Damit das Ziel der Arbeitssicherheit erreicht wird, muss das gesamte Gefahrenpotenzial am Arbeitsplatz umfassend durchleuchtet werden und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko des Eintritts eines Gefährdungsfalles zu minimieren. Durch systematische Präventionsarbeit sollen Unfallquoten niedrig gehalten werden.

GESUNDHEITSSCHUTZ

Die Idee des Gesundheitsschutzes ist es, die langfristigen Auswirkungen der beruflichen Tätigkeit auf die Gesundheit der Mitarbeiter zu verstehen und vorbeugende Maßnahmen abzuleiten, um durch die Arbeit verursachte Gesundheitsrisiken und Berufskrankheiten zu vermeiden. Arbeitsabläufe sind entsprechend für die Arbeitnehmer so einfach wie möglich zu gestalten und schädigende Belastungen zu minimieren.
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • PSA-Benutzungsverordnung
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • DGUV Vorschrift 1/BGV A1 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
  • „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungs- bedürftigen Anlagen“ (Technische Regel für Betriebssicherheit, TRBS 1201)
  • „Zur Prüfung befähigte Personen“ (TRBS 1203)
  • „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“ (Technische Regel für Arbeitsstätten, ASR V3 a.2)
  • „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (ASR A1.3)
  • „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2)
  • „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ (ASR A2.3)
  • „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ (ASR A4.3)

SICHERES ARBEITEN IM INDUSTRIE- UND GEWERBEBAU

Das Arbeitsumfeld auf Baustellen unterliegt gegenüber stationären Betrieben ständigen Veränderungen durch Witterungseinflüsse, geänderte Bauabläufe, Planänderungen während der Ausführungsphase und durch die Dynamik bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen. Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.

SICHERES ARBEITEN IM TIEFBAU

Neben den generellen Schutzmaßnahmen auf Baustellen sind im Tiefbau nicht zuletzt aufgrund der erhöhten Unfallgefahr spezifische Faktoren zu berücksichtigen. Den vielfältigen Gefährdungen für die Beschäftigten kann jedoch mit den passenden Schutzmaßnahmen begegnet werden. Je nach Arbeitsbereich, z.B. Straßenbau, Arbeiten im Bereich von Baugruben und Gräben sowie Spezialtiefbauarbeiten ergeben sich andere Szenarien und damit relevante Themen wie die sichere Benutzung von Baumaschinen, persönliche Schutzausrüstungen oder auch Kampfmittelräumung.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), §§ 3-6 sowie Anhang
  • Baustellenverordnung (BaustellV), §§ 2 und 3
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), §§ 3, 6, 12 und Anhang 1
  • Gefahrstoffverordnung
  • DGUV Vorschrift 1 / BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ §§ 6, 8, 11, 13, 24, 25, 26, 29
  • DGUV Vorschrift 38 und 39 „Bauarbeiten“, § 4, 5, 6
  • Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
    • RAB 30 Geeigneter Koordinator
    • RAB 31 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan)
    • RAB 32 Unterlage für spätere Arbeiten
    • RAB 33 Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung
  • DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen- Notsignal-Anlagen“

ARBEITSSICHERHEIT BEI SIVGIN

Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz sind maßgebliche Bestandteile unserer Unternehmenspolitik. Um diese wirkungsvoll in unsere Arbeitsabläufe zu integrieren, haben wir uns bereits frühzeitig für die Implementierung des international anerkannten Arbeitsschutz-Managementsystems SCC (Safety Certificate for Contractors)
entschieden. Sicherheit und Gesundheit unserer Beschäftigten haben für uns oberste Priorität. Wir sind überzeugt, dass Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz nachhaltige Investitionen darstellen, da Beschäftigte nur dann ihr volles Potential ausschöpfen können, wenn sie in einer sicheren Umgebung arbeiten. Aus diesem Grund ist Arbeitssicherheit bei uns integraler Bestandteil sämtlicher Projektprozessschritte. Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter finden systematisch Berücksichtigung in all unseren Arbeitsabläufen, um einen organisierten Arbeitsschutz sicherzustellen. Wir prüfen zudem kontinuierlich Verbesserungsmaßnahmen und passen unsere Arbeitsschutzmaßnahmen entsprechend an.

Diese Herangehensweise macht sich bezahlt:

UNFALLFREI seit

Tagen

Wir verstehen Arbeitsschutz als Qualifizierungsaufgabe: Wirksamer Arbeitsschutz setzt fundiertes Wissen voraus. Entsprechend ist uns die Qualifizierung und Fortbildung unserer Mitarbeiter auf diesem Gebiet äußerst wichtig. Sowohl unsere Mitarbeiter als auch unserer Führungskräfte bilden sich durch Schulungen regelmäßig in Sachen Arbeitssicherheit weiter. Dies machen wir beispielsweise durch die SCC-Zertifizierung der DEKRA Akademie oder Kiwa International Cert GmbH transparent: All unsere operativen Mitarbeiter absolvieren SGU-Prüfungen, in denen die Themen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt abgefragt werden. Neben den gesetzlichen Bestimmungen als Grundlage, verfügen unsere Mitarbeiter über fundiertes Wissen in den Bereichen Unfallverhütung und Risikobeurteilung, sodass sie in den Arbeitsabläufen sicherheitsgerechte Verhaltensmuster verfolgen. Auch in der betrieblichen Organisation, der Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie im Umgang mit Arbeitsmitteln und der persönlichen Schutzausrüstung stellt die Arbeitssicherheit erste Prämisse dar. Natürlich sind unsere Mitarbeiter vertraut mit sämtlichen Notfallmaßnahmen und deren Ablauf, sie sind firm im Umgang mit Gefahrstoffen, Elektrizität und Strahlung und arbeiten streng nach Brand- und Explosionsschutzvorgaben.

Die Zertifizierung unseres kompletten Sicherheits-Managementsystems durch das SCC-Verfahren stellt zudem sicher, dass sämtliche Anforderungen der Sicherheit, Gesundheit und des Umweltschutzes Berücksichtigung finden und garantiert die Einhaltung der entsprechenden Standards.

Wir sind bestens vertraut mit den Themen

  • Arbeitsschutzgesetzgebung und -überwachung
  • Unfallursachen und Verhalten bei Unfällen
  • Gefahrstoffe
  • Brand- und Explosionsgefahr
  • Maschinen und Werkzeuge sowie Schweißen und Schneiden
  • Transportieren und Heben von Lasten sowie Stolperstellen
  • Arbeiten auf hoch- und tiefgelegenen Arbeitsplätzen
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Arbeiten in Behältern und engen Räumen

Unsere Sicherheitsfachkraft informiert Sie gerne zusätzlich zu den Themen

  • Arbeitsschutzgesetzgebung und Europäische Richtlinien
  • Unfallursachen und Folgerungen für die Arbeitsschutzpolitik
  • Methoden zur Förderung des Arbeitsschutzes
  • Arbeitserlaubnis
  • Gefährdungsanalyse/-beurteilung
  • Notfallplanung und Erste Hilfe
  • Brand- und Explosionsschutz
  • Umgang mit Gefahrstoffen und Abfällen (Auslöseschwelle, Kennzeichnung und Präventionsmaßnahmen)
  • Wasserrechtliche Vorschriften
  • Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz

Aktuelles zum Thema arbeitssicherheit

Sicheres Arbeiten auf Baustellen im Winter
Niedrige Temperaturen und schwierige Witterungsbedingungen sind im Winter zusätzliche Gefahren. Wir berücksichtigen den Winterdienst bereits in der Planungsphase, um sicheres Arbeiten zu gewährleisten. Sowohl auf Baustellen als auch in der Umgebung von Rohbauten gilt die Verkehrssicherheitspflicht – und damit die winterliche Streu- und Räumpflicht. Auch die passende persönliche Schutzausrüstung unserer Mitarbeiter bestehend aus funktionaler Wetterschutzkleidung, festem Fußschutz und Helm mit Winterauskleidung ist im Winter grundlegend, um Unfälle durch Ausrutschen oder Erkältungskrankheiten durch unpassende Textilmaterialien zu verhindern.

Sicheres Arbeiten auf Baustellen im Frühling
Im Frühling können Witterungsbedingungen stark schwanken und die Mitarbeiterbekleidung muss auf plötzliche Temperaturwechsel abgestimmt werden. Wir tragen Sorge dafür, dass unsere Mitarbeiter stets mit warmer Wechselkleidung ausgestattet sind, um Erkältungskrankheiten zu verhindern.

Sicheres Arbeiten auf Baustellen im Hochsommer
Die hohen Temperaturen der vergangenen Sommer erschweren die Arbeit unserer Mitarbeiter erheblich. Wir achten auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Pausen an lichtgeschützten Orten und hitzeabweisende Materialien unserer Schutzkleidung, um die Sicherheit unserer Mitarbeiter auch in diesen enormen Belastungssituationen zu schützen.

Sicheres Arbeiten auf Baustellen im Herbst
Nass kaltes Wetter, veränderte Lichtverhältnisse sowie Wind und Sturm stellen Herausforderungen im Herbst dar. Wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeiter mit entsprechendem Equipment versorgt sind, um auch bei widrigen herbstlichen Wetterverhältnissen sicher arbeiten zu können.

SICHERES ARBEITEN AUF BAUSTELLEN IM AUSLAND

Bei Auslandseinsätzen gefährden neben klimatischen Bedingungen Faktoren wie Kommunikation, Arbeitswege, ungewohnte Gegebenheiten und Arbeitsabläufe vor Ort die Arbeitssicherheit auf Baustellen. Die größte Gefährdung besteht, wenn Mitarbeiter zur Improvisation gezwungen werden, wenn Gegebenheiten vor Ort in der Planungsphase nicht berücksichtig wurden. Durch unsere zahlreichen Projekterfahrungen im europäischen Ausland sind wir vertraut mit den Abläufen z.B. in Belgien und Luxemburg. Wir haben interne Vorbereitungsmechanismen etabliert, um kritische Situationen frühzeitig zu identifizieren und die Sicherheit unserer Mitarbeiter zu jeder Zeit auch in ungewohntem Umfeld zu gewährleisten.

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